
Beste Qualität des Schwyzer Trinkwassers
Höchste Qualität durch regelmässige Kontrolle und umfassende Schutzmassnahmen
Hervorragende Qualität des Schwyzer Trinkwassers
Das Schwyzer Trinkwasser zeichnet sich durch seine ausgezeichnete Qualität aus. Regelmässige Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums der Urkantone bestätigen dies. Der grösste Teil des Trinkwassers stammt aus einwandfreiem Quellwasser, das ökologisch sinnvoll und ohne unnötigen Energieaufwand den Abonnenten mit ausreichendem Druck zugeleitet wird.
Regulierung und Kontrolle
Die Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 regelt umfassend die Herstellung, Verarbeitung, Behandlung, Lagerung, den Transport, die Kennzeichnung, das Anpreisen und die Abgabe von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Sie umfasst auch den hygienischen Umgang, die Selbstkontrolle und die amtliche Kontrolle. Wasserversorgungen müssen Verfahren zur Überwachung biologischer, chemischer und physikalischer Gefahren entwickeln und anwenden, basierend auf den Prinzipien des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points). Die praktische Umsetzung dieser Vorschriften ist in der „Richtlinie für die Überwachung der Trinkwasserversorgungen in hygienischer Hinsicht“ des SVGW festgelegt.
Schutz und Erhaltung
Um die Qualität des Rohwassers zu sichern, ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einzugsgebiete von Quell- und Grundwasser zu richten. Wichtige Massnahmen umfassen die Einhaltung der Bestimmungen der Schutzzonenreglemente, den sorgfältigen Unterhalt der Fassungs- und Verteilanlagen sowie regelmässige Kontrollen der Reservoirs und Pumpwerke. Diese Aufgaben sind entscheidend, um die einwandfreie Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten.


Regulierung und Kontrolle
Die Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 regelt umfassend die Herstellung, Verarbeitung, Behandlung, Lagerung, den Transport, die Kennzeichnung, das Anpreisen und die Abgabe von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Sie umfasst auch den hygienischen Umgang, die Selbstkontrolle und die amtliche Kontrolle. Wasserversorgungen müssen Verfahren zur Überwachung biologischer, chemischer und physikalischer Gefahren entwickeln und anwenden, basierend auf den Prinzipien des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points). Die praktische Umsetzung dieser Vorschriften ist in der „Richtlinie für die Überwachung der Trinkwasserversorgungen in hygienischer Hinsicht“ des SVGW (www.svgw.ch) festgelegt.
Kantonales Laboratorium der Urkantone
Das Trinkwasser muss den Anforderungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) entsprechen und wird strenger kontrolliert als fast jedes andere Lebensmittel. Die Beurteilung basiert auf den mikrobiologischen und chemischen Untersuchungsergebnissen sowie allen relevanten Faktoren, die die Wasserqualität beeinflussen können. Monatlich werden Wasserproben an verschiedenen Bezugsstellen im Versorgungsgebiet entnommen. Diese Proben werden analysiert und auf Keime sowie Darmbakterien (Escherichia coli und Enterokokken) untersucht. Bei positiven Befunden werden sofortige Massnahmen ergriffen.
Qualitätssicherung ist unsere oberste Priorität
In Schwyz, mit den Filialen Rickenbach, Seewen und Ibach, sowie den benachbarten Gemeinden Steinen und Brunnen, bieten wir hochwertiges Trinkwasser zu günstigen Konditionen. Die Wasserversorgung Schwyz garantiert jederzeit beste Trinkwasserqualität für den gesamten Talkessel und die umliegenden Gemeinden.
Qualitätssicherungs-Konzept
Allgemeine Bestimmungen über die TBDV:
Die Verordnung regelt die Aufbereitung, die Bereitstellung und die Qualität von Trinkwasser als Lebensmittel und von Wasser als Gebrauchsgegenstand.
Sie legt insbesondere die Anforderungen in Bezug an Trinkwasser fest.
- Die Verordnung regelt die Aufbereitung, die Bereitstellung und die Qualität von Trinkwasser als Lebensmittel und von Wasser als Gebrauchsgegenstand.
- Sie legt insbesondere die Anforderungen in Bezug an Trinkwasser fest.
¹ Trinkwasser muss hinsichtlich Geruch, Geschmack und Aussehen unauffällig sein und darf hinsichtlich Art und Konzentration der darin enthaltenen Mikroorganismen, Parasiten sowie Kontaminanten keine Gesundheitsgefährdung darstellen.
² Trinkwasser muss die mikrobiologischen, chemischen und weiteren Anforderungen an Trinkwasser erfüllen.
³ Die Betreiberin oder der Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage führt zudem unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 im Rahmen der gesamtbetrieblichen Gefahrenanalyse periodisch eine Analyse der Gefahren für Wasserressourcen durch.
Die Wasserversorgungen sorgen im Rahmen ihrer Tätigkeit auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf den Gesundheitsschutz, den Täuschungsschutz sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.
Damit die Qualität des Trinkwassers jederzeit durch geeignete Massnahmen sichergestellt werden kann, sind die Wasserversorgungen zur Selbstkontrolle verpflichtet. – Dabei ist der Nachweis zu erbringen, dass die Qualitätssicherung (QS) systematisch und nach einem klaren Konzept durchgeführt wird. Das gesetzlich geforderte Qualitätssicherungs-Konzept umfasst nebst den baulichen und technischen Komponenten auch Betriebsabläufe und Organisationsstrukturen. Die Wasserversorgung der Dorfgenossenschaft Schwyz hat das Qualitätssicherungs-Konzept bereits seit dem 1. Januar 2001 eingeführt.