Wer ist die DGS

 
Gemäss Statuten der Dorfgenossenschaft Schwyz:

1.

Unter dem Namen "Dorfgenossenschaft Schwyz" (DGS) Wasserversorgung besteht mit Sitz in Schwyz eine im Handelsregister eingetragene Genossenschaft mit unbegrenzter Dauer im Sinne der Art. 828 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes.

2.

Die DGS ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches vorab die Bereitstellung und Lieferung von Wasser für Trink- und Löschzwecke an eigene Anlagen, an die Mitglieder und an Dritte bezweckt.


Die DGS kann zu diesem Zwecke namentlich

  • Grundeigentum und Rechte erwerben und veräussern
  • Anlagen aller Art bauen und unterhalten
  • mit der Gemeinde Schwyz oder anderen Gemeinden Konzessionsverträge zur Wasserversorgung abschliessen
  • mit anderen Wasserversorgungswerken zusammenarbeiten
Daneben kann sie auch Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen, die nicht mit der Wasserversorgung zusammenhängen.

3.

Die DGS beschränkt ihre Tätigkeit vorab auf das Gebiet der Gemeinde Schwyz mit den Filialen Rickenbach, Seewen und Ibach.

4.

Für die Verbindlichkeiten der Dorfgenossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschlusspflicht der Genossenschafter ist ausgeschlossen.