Gemäss Statuten der Dorfgenossenschaft Schwyz: |
1. |
Unter dem Namen "Dorfgenossenschaft Schwyz" (DGS) Wasserversorgung besteht mit Sitz in Schwyz eine im Handelsregister eingetragene Genossenschaft mit unbegrenzter Dauer im Sinne der Art. 828 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes. |
2. |
Die DGS ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches vorab die Bereitstellung und Lieferung von Wasser für Trink- und Löschzwecke an eigene Anlagen, an die Mitglieder und an Dritte bezweckt. |
Die DGS kann zu diesem Zwecke namentlich
- Grundeigentum und Rechte erwerben und veräussern
- Anlagen aller Art bauen und unterhalten
- mit der Gemeinde Schwyz oder anderen Gemeinden Konzessionsverträge zur Wasserversorgung abschliessen
- mit anderen Wasserversorgungswerken zusammenarbeiten
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Daneben kann sie auch Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen, die nicht mit der Wasserversorgung zusammenhängen. |
3. |
Die DGS beschränkt ihre Tätigkeit vorab auf das Gebiet der Gemeinde Schwyz mit den Filialen Rickenbach, Seewen und Ibach. |
4. |
Für die Verbindlichkeiten der Dorfgenossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschlusspflicht der Genossenschafter ist ausgeschlossen. |
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